Sperrgut
Sperrige Güter sind Artikel, die aufgrund ihrer Größe oder Form besondere Versandanforderungen benötigen. Alle Artikel deren Abmessungen und/oder Gewichte die Vorgaben von GLS überschreiten, wie z.B. Zurrschienen, gelten als Sperrgut. Der Versand erfolgt in diesen Fällen per Spedition. Sperrgutzuschläge werden bei den entsprechenden Artikeln ausgewiesen.
Um mehr über unsere Liefer- und Versandrichtlinien zu erfahren, besuchen Sie bitte das Impressum unter „Zahlung und Versand“. Dort finden Sie alle wichtigen Informationen zu den Versandkosten und -bedingungen für sperrige Artikel.